Erfahrungen & Bewertungen zu Kompetenzteam Arbeitsrecht Berlin

Der Arbeitsvertrag

Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis wird regelmäßig durch den Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags zwischen Arbeitnehmer* und Arbeitgeber begründet. Obgleich mit einigen Ausnahmen grundsätzlich keine Form des Arbeitsvertrags vorgeschrieben ist und im Einzelfall das Arbeitsverhältnis auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften begründet werden kann, empfiehlt sich, eine schriftliche Niederlegung der wesentlichen Vertragsbestandteile. Dazu zählen beispielsweise die geschuldete Tätigkeit, die vom Arbeitgeber geschuldet Vergütung, die vereinbarte Arbeitszeit, der Urlaubsanspruchs etc. Nur ein schriftlicher Arbeitsvertrag vermag insbesondere im Falle von Differenzen im Arbeitsverhältnis Rechtssicherheit sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers herzustellen. Der Arbeitsvertrag hat in der Folge existenzielle Bedeutung für beide Arbeitsvertragsparteien.         

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In der Praxis werden Arbeitsverträge in der Regel vom Arbeitgeber gestellt und unterliegen damit oftmals als allgemeine Geschäftsbedingungen der Inhaltskontrolle nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dies hat zur Folge, dass die beabsichtigten Vertragsklauseln regelmäßig individuell darauf zu prüfen sind, ob sie ggf. unwirksam sein könnten bzw. wie eine wirksame Alternative aussehen könnte.

Darüber hinaus können vielfach weitere arbeitsrechtliche Vorschriften bestehen, die im Einzelfall zur Unwirksamkeit bestimmter Regelungen führen können.

Umso wichtiger ist es, zur Vermeidung von etwaigen Nachteilen, sich vor Abschluss eines Arbeitsvertrags von einem Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen und diesen gegebenenfalls mit der Erstellung des Arbeitsvertrages zu beauftragen.

Ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags beabsichtigt, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • kostenlose telefonischeErsteinschätzung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • qualifizierte, persönliche Erörterung der Regelungsgegenstände
  • Erstellung bzw. Prüfung des abzuschließenden Arbeitsvertrags
  • Persönliche Betreuung beim Abschluss des Arbeitsvertrags

Setzen Sie sich gerne mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht in Halle in Verbindung und erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung!

 

* Die Verwendung des Begriffs Arbeitnehmer erfolgt geschlechtsneutral und gilt für Frauen, Männer, trans* und inter* Personen gleichermaßen.

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